Wir erstellen energetische Nachweise von Neubauten nach GEG im Wohn- und Nicht-Wohnungsbau sowie Analysen von Bestandsgebäuden hinsichtlich ihrer energetischen Qualität und Erarbeitung von Sanierungskonzepten.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vereinfacht die Regierung das Energiesparrecht in Deutschland. Es trat ab dem 1. November 2020 in Kraft und vereint die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG in einem Werk
Wer ein Haus bauen oder sanieren will, muss viele Verordnungen und Gesetze berücksichtigen. Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes soll sich das nun ändern. Denn das GEG bündelt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Werk. Dieses enthält Regelungen für die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Ziele des GEGs sind ein möglichst geringer Verbrauch und die verstärkte Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme-, Kälte- und Stromerzeugung im Gebäudebereich.